AGB

Für unsere Maklertätigkeit gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen von Bernd Burschewski (im folgenden „Burschewski Immobilien“ genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Angebotsempfängers gelten nicht.

Maklervertrag

Ein Maklervertrag mit Burschewski Immobilien kommt auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit sowie durch Nutzung des von uns erstellten Objekt-Exposés zustande.

Angebot

Burschewski Immobilien ist vom Verkäufer bzw. Vermieter befugt worden, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten.

Das Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Verkäufer bzw. Vermieter erteilten Auskünfte, die von uns nicht überprüft werden. Zu eigenen Nachforschungen sind wir nicht verpflichtet. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird daher außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.

Vertraulichkeit der Angebotsdaten

Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Bei Weitergabe unseres Angebots oder des Objekt-Exposés an Dritte ohne Zustimmung von Burschewski Immobilien ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vereinbarten oder ortsüblichen Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt, ohne mit Burschewski Immobilien einen eigenen Maklervertrag vereinbart zu haben. Gleiches gilt bei sonstiger Unterrichtung des Dritten über die Abschlussmöglichkeit.

Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Provisionsanspruch

Sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Provision getroffen wurde, ist Schuldnerin der Provision der Käufer/Mieter, auch wenn uns das Objekt zuerst vom Verkäufer/Vermieter angeboten wurde. Die vorstehende Regelung gilt nicht bei der Vermittlung eines Mietvertrages über Wohnraum.

Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss des vermittelten bzw. nachgewiesenen Kaufvertrages oder Mietvertrages und ist sofort fällig.

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf oder Anmietung eines anderen Objekts des Verkäufers/Vermieters), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom Angebot der Burschewski Immobilien abweicht.

Der Provisionsanspruch wird auch dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag bzw. Mietvertrag mit einer anderen Partei als dem Angebotsempfänger zustande kommt, sofern diese zu dem letzterem in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer bzw. Vermieter des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Angebots auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

Burschewski Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Dies gilt nicht bei der Vermittlung eines Mietvertrages über Wohnraum

Ausschluß des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechts

Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnung gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Erlangung der Kenntnis vom Objekt vor Abschluß Maklervertrag

Ist dem Empfänger das von Burschewski Immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dies Burschewski Immobilien unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Kenntnisnahme des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt, es sei denn, der Angebotsempfänger kann die Vermutung zweifelsfrei widerlegen.

Haftung

Burschewski Immobilien haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Burschewski Immobilien bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen sowie bei einer Verletzung von wesentlichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten).

Sonstiges

Sofern der Angebotsempfänger bzw. Kunde von Burschewski Immobilien Voll-Kaufmann ist, so ist als Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Burschewski Immobilien ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen sowie als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.