Gebäudearten

verschiedene Baustiele nebenher

Gebäude gibt es in vielen verschiedenen Formen und Größen und sie dienen verschiedenen Zwecken. Die verschiedenen Arten von Gebäuden unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Architektur, Funktion und Nutzung. Im Folgenden sind einige der häufigsten Gebäudearten aufgeführt:

Wohngebäude:

Wohngebäude sind Gebäude, die für den Wohnzweck gebaut wurden. Diese Gebäude können entweder Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser sein. Einfamilienhäuser sind Häuser, die für eine einzelne Familie konzipiert sind, während Mehrfamilienhäuser mehrere Familien beherbergen können.

Geschäftshäuser:

Geschäftshäuser sind Gebäude, die für den Geschäftszweck gebaut wurden. Sie werden oft als Bürogebäude bezeichnet und können von kleinen Einzelhandelsgeschäften bis hin zu großen Unternehmenszentralen reichen. Geschäftshäuser befinden sich normalerweise in städtischen Gebieten.

Industriegebäude:

Industriegebäude sind Gebäude, die für industrielle Zwecke genutzt werden, wie z.B. Fabriken, Lagerhallen und Vertriebszentren. Sie sind oft groß und funktional gestaltet, um die Bedürfnisse der Industrie zu erfüllen.

Öffentliche Gebäude:

Öffentliche Gebäude sind Gebäude, die für öffentliche Zwecke genutzt werden, wie z.B. Regierungsgebäude, Schulen, Bibliotheken, Museen und Krankenhäuser. Sie sind oft repräsentativ gestaltet und dienen als wichtige öffentliche Ressourcen.

Sakralbauten:

Sakralbauten sind Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden, wie z.B. Kirchen, Moscheen und Synagogen. Sie sind oft kunstvoll und repräsentativ gestaltet und haben eine wichtige Bedeutung für die religiöse Gemeinschaft.

Diese verschiedenen Gebäudearten sind nur einige der vielen verschiedenen Arten von Gebäuden, die es gibt. Jede Art von Gebäude hat ihre eigene Architektur, Funktion und Bedeutung und trägt auf ihre eigene Weise zum Stadtbild und zur Gesellschaft bei. Hier sind noch weitere Arten:

Gebäude

Gebäude sind selbstständige benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, gemäß der Landesbauordnung. Ein Gebäude kann ein Einfamilienhaus, Bauernhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder eine kleines Holzhaus sein. Ein Gebäude steht fest auf einem Grundstück und ist somit unbeweglich. Die Verkaufsabwicklung eines Gebäudes ist in Deutschland genau geregelt und ist meist verbunden mit dem Verkauf des Grundstücks auf dem das Gebäude steht. 

Bauwerk

Ein Bauwerk ist i.d.R. für eine langfristige Nutzungsdauer errichtet worden und ist von Menschen erbaut worden mit ruhendem Kontakt zum Grund und Boden. Ein Bauwerk ist meist fest mit dem Grund und Boden verankert und damit unbeweglich. Unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen fallen im deutschen Baurecht Bauwerke. Die baulichen Anlagen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder definiert. Der Verkauf der baulichen Anlagen, also der Verkauf eines Bauwerkes ist meist mit dem Verkauf eines Grundstücks auf dem das Gebäude steht verbunden. 

Immobilie

In der Rechts- und Wirtschaftssprache wird die Immobilie als „unbewegliches Sachgut“ bezeichnet. Da es sich um ein Grundstück oder ein Bauwerk handelt. Bei einem Grundstück wird eher der Begriff Liegenschaft verwendet. Ein Bauwerk, auch Gebäude und ein Grundstück sind unbeweglich. Sie können nicht einfach von einem zum anderen Ort bewegt werden. Der Verkauf einer Immobilie bzw. der Kauf einer Immobilie ist in Deutschland genau geregelt. Wohnraum in Form einer Immobilie gehört zum existenziellen  Bedürfnis der Menschen in Deutschland. Der Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf ist oft ein einmaliges Erlebnis, daher ist der Gesetzgeber auch in Form eines Notares zur Stelle, wenn ein Immobilienwechsel stattfinden soll. 

Wohnimmobilie

Eine Wohnimmobilie ist eine Bauwerk bzw. Gebäude, das ausschließlich zu wohnzwecken dient. Die Nutzung kann durch den Eigentümer selbst, als auch durch einen Mieter erfolgen. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Wohn-und Gewerberaum. Der Verkauf einer Wohnimmobilie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ein Wohnimmobilienverkauf ist durch einen Notar zu erledigen.

Gewerbeimmobilie

Eine Gewerbeimmobilie bezeichnet man ein Bauwerk bzw. Gebäude, das ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Es kann sich um ein Büro, um eine Werkstatt oder auch ein Ladengeschäfte handeln. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Wohn-und Gewerberaum. Der Verkauf einer Gewerbeimmobilie unterliegt gesetzlichen Bedingungen. Auch bei dem Gewerbeimmobilienverkauf ist ein Notar unabdingbar.

Loft / Loftwohnung

Im eigentlichen Sinne ist eine Loftwohnung oder Kurz Loft eine Wohnung, welche vom Lager- oder Industrieraum umfunktioniert worden ist. Dachboden oder Speicher ist die genaue englische Übersetzung. Jedoch wurden  mittlerweile Lagerhallen und Industriegebäude auch als Loft in Amerika bezeichnet. In Deutschland wird der Begriff Loft, oft für Wohnungen genutzt, welche besonders hell und lichtdurchflutet sind. Der Verkauf bei einer Loftwohnung bzw. der Loftverkauf ist gleichermaßen, wie bei normalen Eigentumswohnungen gesetzlich geregelt. 

Villa 

Ursprünglich wurde ein römisches Landhaus und Herrenhaus des Landeigentümers als Villa bezeichnet. Ein repräsentativer Landsitz der herrschenden Schichten war die Villa in der Renaissance. Das freistehende Haus des Großbürgertums wurde dann auch im 19. Jahrhundert als Villa bezeichnet. Es wurde oft am Standrand oder in Villenvierteln erbaut. Mittlerweile wird der Begriff für großzügige und anspruchsvolle Einfamilienhäuser verwendet. 

Die repräsentative Art zu Wohnen und zu Leben wird mit dem Begriff Villa verbunden. Das Wort Villa ist sehr positiv besetzt. Dadurch wird der Ausdruck auch oft für andere Gebäudearten verwendet: Es werden auch oft Herrenhäuser von landwirtschaftlichen Gütern als Villa bezeichnet. Neuerdings werden auch Gründerzeit-Mehrfamilienhäuser als Stadtvillen bezeichnet. In der lateinischen Sprache bedeutet Villa Landhaus und Landgut. 

Herrenhaus

Das Herrenhaus ist die Bezeichnung für ein großes Gebäude, welches von Landadligen oder Gutsherren bewohnt wird. Es kann sich jedoch auch um ein Schloss handeln. Die Bezeichnung Herrenhaus wird oft als Synonym für große, malerisch gestaltete Gebäudeanlagen verwendet. Ein Herrenhaus ist im eigentlichen Sinne ein Wohnhaus,  aus adligem Besitz, welches nicht durch den Landesherrn bewohnt wurde. Der Mittelpunkt eines Gutes, wie das Weingut oder Adelsgut ist immer das Herrenhaus. Es ist also immer der Mittelpunkt eines historisch landwirtschaftlichen Betriebes, einer Gutsherrschaft.  Oftmals war der Gutsherr aus dem Adel entstammen, aber nicht unbedingt musste. Er war Landbesitzer und Arbeitgeber und konnte auf seinem Gut i.d.R. auch nach seinem Recht leben, sodass die Arbeiter meist Leibeigene waren und dem Gutsherrn gehorchen mussten. Der funktionelle Bereich ist daher der Unterschied zum Schloss. Ein Herr, welcher nicht adlig ist und ein Gut besitzt, besitzt nur ein Herrenhaus. Das Herrenhaus eines adligen Gutsherrn kann auch als Schloss bezeichnet werden. Sollte ein Schloss nicht über einen kleinen Gutsbetrieb verfügen, ist es kein Herrenhaus. Umgangssprachlich wird bei einem Immobilienverkauf ein Herrenhaus oft als Schloss geadelt, wenn es besonders malerisch und groß gestaltet ist. In Norddeutschland ist der Begriff Herrenhaus eher verbreitet, als im Süden von Deutschland. 

Schloss

Zumeist ist ein Schloss ein malerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, welches dem Adel als Wohn-und/oder Regierungssitz diente. Einige Schlösser sind auf früheren Klöstern gegründet. Häufig gingen Schlösser aus mittelalterlichen Burganlagen hervor.  Einige Schlösser waren im Mittelalter bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts regelrechten Zentren in Europa in Sachen Politik und Kultur. Ursprünglich ist der heutige Begriff Schloss, für Gebäude, abgeleitet von dem Türschloss oder Torschloss. Es war ein Gebäude, in dem man sich zur Verteidigung einschließen konnte.

Hier ein paar Beispiele von Schlössern von den verschiedenen Epochen: Renaissanceschlösser: Schloss Güstrow, in Güstrow, Schloss Johannisburg, in Aschaffenburg, Schloss Glücksburg, in Glücksburg, Schloss Detmold, in Detmold, Schloss Dornburg in Dornburg; Schloss Neuhaus in Paderborn; Dresdner Schloss, in Dresden; Schloss Celle, in Celle; Schloss Wolfsburg, in Wolfsburg; Schloss Hämelschenburg, in Emmerthal; Isenburger Schloss, in Offenbach am Main; Schloss Raesfeld, in Raesfeld; Plassenburg, Schlossfestung in Kulmbach; Barockschlösser; Residenzschloss Ludwigsburg, in Ludwigsburg; Neues Schloss Schleißheim, in Oberschleißheim; Schloss Charlottenburg, in Berlin; Schloss Ludwigslust, in Ludwigslust; Kurfürstliches Palais, in Trier; Würzburger Residenz, in Würzburg; Schloss Rastatt, in Rastatt; Neues Palais, in Potsdam; Schloss Poppelsdorf, in Bonn; Schloss Nordkirchen, in Nordkirchen; Stadtschloss Fulda, in Fulda; Schloss Bruchsal, in Bruchsal; Schloss Mannheim, in Mannheim; Schloss Karlsruhe, in Karlsruhe; Schlösser Augustusburg und Falkenlust, in Brühl; Neues Schloss (Stuttgart), in Stuttgart; Schloss Veitshöchheim, in Veitshöchheim; Schloss Werneck, in Werneck; Klassizistische Schlösser; Schloss Bellevue, in Berlin; Schloss Wilhelmshöhe, in Kassel; Weimarer Stadtschloss, in Weimar; Schloss Paretz, in Ketzin; Schloss Rosenstein, in Stuttgart; Schloss Wörlitz, in Wörlitz; Schloss Branitz, in Cottbus; Historistische Schlösser; Schloss Babelsberg, in Potsdam, Schloss Callenberg, in Coburg; Schloss Linderhof, in Ettal (Oberbayern); Löwenburg, in Kassel; Orangerieschloss, Potsdam; Schloss Lichtenstein, in Lichtenstein; Schloss Granitz, in Binz auf Rügen; Schloss Sayn, in Bendorf; Schweriner Schloss, in Schwerin

Einfamilienhaus / Einfamilienwohnhaus / Familienhaus

Ein Einfamilienhaus ist ein Wohnhaus mit einer Wohneinheit. Es ist meist ausgelegt um eine Familie zu beherbergen. Ein Einfamilienhaus  kann aus wenigen, aber auch aus sehr vielen Wohnräumen bestehen, wichtig ist, dass es nur eine Nutzereinheit darstellt. Ein Einfamilienhaus ist i.d.R. im Eigentum eines Nutzers z.B. einer Familie. Jedoch kann der Eigentümer ein Einfamilienhaus auch an einen anderen Nutzer vermieten. Es handelt sich um eine Variante des Wohnungseigentums. Der Vorteil eines Einfamilienwohnhauses ist, dass im Vergleich zur Eigentumswohnung oder auch zur Mietwohnung, der Eigentümer eine hohe Selbstbestimmtheit besitzt. Er kann die Hausgestaltung und seine Lebensführung frei wählen, da er nicht auf Dritte angewiesen ist. Meist ist ein Einfamilienhaus freistehend und hat dadurch eine räumliche Distanz zum Nachbarn, sodass Störungen weniger häufig vorkommen.  Der Eigentümer hat eine höhere Gestaltungsfreiheit über sein Gebäude und seinen Garten insbesondere im Vergleich zu Doppelhaushälften und Reihenhäusern. Aber Achtung die Vorschriften der Landesbauordnung sowie entsprechende Bebauungspläne müssen jedoch eingehalten werden. Siedlungsgebiete aus Einfamilienhäusern verbrauchen zwar mehr Grund und Boden, jedoch wird ein Teil davon naturnaher genutzt als z.B. in Mehrfamilienhaussiedlungen. Tiere, Pflanzen und die Naherholung der Eigentümer dienen diesen Gärten. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern im Immobilienverkehr fallen Unterlagen, wie z.B. die Teilungserklärung, Verwalterabrechnungen usw. weg, da es sich nur um eine Nutzereinheit und einen Eigentümer handelt. Folgende Unterlagen sind beim Immobilienkauf vom Einfamilienhaus einzusehen: Grundriss, Flurkarte, Grundbuchauszug, Versicherungsschein, Baugenehmigung, Verbrauchsrechnungen usw. Einfamilienhäuser sind, wie der Name schon sagt, Ideal für Familien, aber nicht nur für Familien. Beim Kauf einer Immobilie, sollte man sich gut über die Vor-und Nachteile der verschiedenen Wohnhaustypen informieren. 

Reihenhaus 

Ein Reihenhaus ist ein Einfamilienhaus, welches mit weiteren baugleichen Häusern eine abgeschossene Reihung ergibt. Die Anlegung der Reihung kann exakt in einer Reihe oder aber leicht versetzt zueinander erbaut sein. Reihenhäuser können einen ganzen Häuserblock darstellen oder nur einzelne Hausgruppen. Nicht mehr von einem Reihenhaus spricht man, wenn nur zwei einheitliche Einfamilienhäuser mit ihren Seiten aneinander stehen: Abgrenzung Doppelhaushälfte. Das letzte Haus in einer Gebäudereihe, welches also nur einen direkten Reihenhausnachbarn hat, wird als Endreihenhaus bezeichnet.  Die restlichen Reihenhäuser, also mit zwei Nachbarhäusern rechts und links versehen, werden als Reihenmittelhäuser bezeichnet. Bei dem letzten Reihenhaus, dem Reihenendhaus, muss auf der freistehenden Hausseite die Bestimmungen zur Nachbarbebauung eingehalten werden (Mindestabstand zur Grundstücksgrenze). Jedes Reihenhaus hat nur eine Brandwand, die zweite Brandwand gehört schon seinem Reihenhausnachbarn. Die Größe des Gebäudes kann stark variieren, jedoch handelt es sich bei kleineren Reihenhäusern meist um eine Abfolge von baugleichen Haustypen, die an einer Straßenkante erreichtet wurden oder versetzt erbaut wurden.  Oft hat jedes Reihenhaus seinen eigenen kleinen Garten vor und hinter dem Gebäude. Der Reihenhausbau hat den Vorteil, dass mit einem relativ kleinen Grundstück ein eigenes Wohnheim gebaut werden konnte. Außerdem sind die Herstellungskosten und der Heizkostenverbrauch geringer, als bei freistehenden Einfamilienhäusern. Reihenhäuser sind in Deutschland nach wie vor sehr beliebt. Beim Verkauf von einem Reihenhaus, müssen Sie die Objektunterlagen, wie Flurkarte, Grundrisse, Ansichten, Versicherungsschein usw. dem Interessent übergeben. Insbesondere, wenn vorhanden, auch die entsprechende Teilungserklärung. Hieraus geht hervor, wie die Teilung der Reihenhäuser vorgenommen worden ist und welche Rechten und Pflichten der Käufer erwirbt.

Doppelhaus / Doppelhaushälfte

Nach dem deutschen Baurecht (§22 Baunutzungsverordnung BauNVO) wird ein(e) Doppelhaus/Doppelhaushälfte als Gebäudekonstruktion mit zwei Eingängen in der offenen Bauweise bezeichnet. I.d.R. handelt sich es hierbei um 2 Einfamilienhäuser mit jeweils eigenen Eingängen und Treppenhäusern. Oft sind es zwei aneinandergebaute und meist einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser. Die beiden Einfamilienhäuser sind i.d.R. an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut. Es sind jedoch auch ein oder mehrere Doppelhaushälften auf einem ungetrennten Grundstück möglich, dann handelt es sich um Wohnungseigentum (Teilungserklärung). Es muss sich um zwei durchgehend getrennte eigenständige Gebäude durch einen Brandabschluss handeln. Ein typisches Doppelhaus sind zwei spiegelsymmetrische Einzelhäuser. Sie sind oft ähnlich gestaltet, mit spiegelverkehrter Fassadengestaltung und Grundriss. Die Seitenwand der Gebäude ist oft die gemeinsame Trennwand. Manchmal ist es auch die Rückwand. Sollten sich die beiden Haushälften stark unterscheiden, spricht man von einseitig angebaut. Es handelt sich um eine Hausgruppe, wenn mehr als zwei Gebäude mit Ihren Seitenwänden aneinander stoßen. Diese Bauweise hat den Vorteil, dass mit einem kleineren Grundstück ein vollständiges Einfamilienhaus gebaut werden konnte.  Außerdem sind die Herstellungskosten und der Heizkostenverbrauch geringer, als bei freistehenden Einfamilienhäusern. Nachteile liegen darin, dass je eine Wand ohne Fenster auskommen muss sowie in der Schalltrennung der beiden Doppelhaushälften. Bei dem Verkauf einer Doppelhaushälfte müssen alle wichtigen Objektunterlagen dem Erwerber übergeben werden: Grundriss, Ansichten, Versicherungsschein, Flurkarte etc. Ob eine Teilung nach Teil-und Wohnungseigentum vorherrscht, ist beim Kauf einer Doppelhaushälfte unbedingt vorher abzuklären. 

Mehrfamilienwohnhaus / Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude, das für mehrere Nutzer/Familien/Mietparteien konzipiert ist. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist kein klassisches Mehrfamilienhaus. Meist verfügt das Mehrfamilienwohnhaus über mehrere Geschosse. Jedes Geschoss besitzt eine Wohnung oder mehrere Wohnungen. Besonders große Mehrfamilienhäuser werden auch zum Geschosswohnungsbau gezählt. In Deutschland können das Mehrfamilienhaus und das zugehörige Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Teil-und Wohnungseigentum aufgeteilt sein (verschiedene Eigentümer). Ein Mietshaus gehört nur einem Eigentümer. 

Zinshaus / Mietshaus

Ein Zinshaus oder Mietshaus ist ein Wohnhaus, mit einem Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft, welche(r) die einzelnen Wohnungen/Einheiten gegen Mietzahlungen zur Verfügung stellt. Es werden also die einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten auf dem Mietmarkt angeboten und an Personen gegen Entgelte mit Hilfe eines Mietvertrages vermietet. Ebenso ist es auch möglich das gesamte Haus an einen Mieter zu vermieten. Der Begriff Zinshaus kommt daher vom Mietzins. Es handelt sich um ein klassisches Anlageobjekt mit Renditeerwartungen.  Hierbei wird das Risiko meist auf mehrere Mieter verlagert und ist daher als Anlage sehr beliebt. Besonders in Großstädten sind viele Mehrfamilienhäuser im Eigentum eines Eigentümers bzw. einer Eigentümergemeinschaft. Die Rendite lässt sich vereinfacht durch den Mietzins abzüglich der Instandhaltungs-und Modernisierungskosten errechnen. 

Stadtvilla

Bei teuren Wohnlagen und gehobener Ausstattung wird bei freistehenden Mehrfamilien-oder Einfamilienhäusern oft von Stadtvillen gesprochen. Der Begriff ist noch recht jung und soll das Wohnhaus besonders attraktiv wirken lassen.  

Vorstadtvilla 

Bei teuren Wohnlagen und gehobener Ausstattung wird bei freistehenden Mehrfamilien- oder Einfamilienhäusern in der der Nähe der Stadt oft von Vorstadtvillen gesprochen. Der Begriff soll das Wohnhaus besonders attraktiv wirken lassen.  

Bauernhof

Ein Bauernhof ist meist ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb. Die Besitzerfamilie führt dabei überwiegend praktische Tätigkeiten aus. Das Hauptgebäude wird als Bauernhaus bezeichnet, es ist ein Kompromiss aus verschiedensten Anforderungen an ein Haus. U.a. wird es meist zu Wohnzwecken, zur Tierhaltung und zur Lagerhaltung genutzt. Der Hof umfasst oft noch weitere Wirtschaftshäuser, wie Stallungen, Speicher, Scheunen, Schuppen, Lagerplätze. Biogasanlagen und Silos zur Lagerung von Futtermitteln sind neuere Erscheinungen auf einem Bauernhof. Es gibt eine große Anzahl von regionalen Hofformen: Hallenhaus, Geesthardenhaus, Gulfhaus, Dartmoor, Ernhaus, Schwarzwaldhaus, Oberschwäbischer Bauernhof, Lothringisches Bauernhaus, Maison Champenoise, Streckhof, Zwerchhof, Mittertennhaus, Mitterstallhaus, Steirischer Haufenhof, Eindachhof, Chalet, Maison Landaise, Dreiseithöfe, Altenburger Vierseithof, Vierseithof, Vierkanthof, Engadinerhaus, Bressehaus um nur einige zu nennen. 

Ferienwohnung

Im gesetzlichen Immobilienverkehr wird nicht unter einer normalen Eigentumswohnung und einer Ferienwohnung unterschieden. Ein Verkauf einer Ferienwohnung in Deutschland ist an denselben Bedingungen, wie der Verkauf einer Eigentumswohnung gebunden. Der Begriff Ferienwohnung wird in der Immobilienbranche meist genutzt, um hervorzuheben, dass die Lage besonders attraktive Freizeitgestaltung mit sich bringt. Jedoch gibt es Wochenendgebiete, hier ist der Verkauf genauso wie bei einem normalen Grundstücksverkauf, nur das man später sich nicht als Erstwohnsitz gesetzlich anmelden darf. 

Ferienhaus

Im gesetzlichen Immobilienverkehr wird nicht unter einem normalen Wohnhaus und einem Ferienhaus unterschieden. Ein Verkauf eines Ferienhauses in Deutschland ist an denselben Bedingungen, wie der Verkauf eines Wohnhauses gebunden. Der Begriff Ferienhaus wird in der Immobilienbranche meist genutzt, um hervorzuheben, dass die Lage besonders attraktive Freizeitgestaltung mit sich bringt. Jedoch gibt es Wochenendgebiete, hier ist der Verkauf genauso wie bei einem normalen Grundstücksverkauf, nur das man später sich nicht als Erstwohnsitz gesetzlich anmelden darf.

Atelier

Ein Atelier ist der Arbeitsplatz eines kreativen Menschen, meist die Werkstatt eines Künstlers oder Fotografen, aber es gibt auch Filmateliers und Modeateliers. Die französische Übersetzung für Atelier ist Werkstatt. Im gutes Atelier sollte eine gute Belichtung mit Tageslicht haben und idealerweise nach Norden ausgerichtet sein, da hier gleichmäßiger Lichteinfall vorherrscht. Der Verkauf eines Ateliers ist mit dem Verkauf einer Gewerbeimmobilie gleichzusetzen, wenn eine Gewerbeerlaubnis vorhanden ist. 

Passivhaus

Ein Passivhaus ist ein Gebäude, welches i.d.R. aufgrund seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung benötigt. Laut Zertifizierungskriterien des Passivhausinstituts Darmstadt darf ein Passivhaus einen geringen Heizwärmebedarf nicht übersteigen. Auch in Form von Grenzwerten im Bereich des Primärenergiebedarfs, der Luftdichtheit und der minimalen Wirkungsgrade ist das Passivhaus definiert. Der überwiegende Teil des Wärmebedarfs wird aus „passiven“ Quellen gedeckt, z.B. durch Sonneneinstrahlung. Das Ergebnis ist ein niedriger Energieverbrauch. Das Passivhaus ist keine neue Bauweise sondern ein Baustandard, der besondere Anforderungen bezüglich Architektur, Technik und Ökologie festlegt und nicht auf einen bestimmten Gebäudetyp beschränkt ist. Auch durch Umbauten und Sanierungen ist diesen Standard zu erreichen.

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung bzw. Wohnungseigentum besteht im rechtlichen Sinne aus drei Komponenten: Sondereigentum an den Räumen einer Wohnung, einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Grundstück) und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Also das Eigentum im deutschen Recht an einer einzelnen Wohnung. Begründet wird es durch Eintragung in das Grundbuch, jede Wohnung in einem Zinshaus erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann somit verkauft, verschenkt oder belastet werden. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung verkauft man somit nicht nur sein Sondereigentum an einer Wohnung, sondern auch seinen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Eine Eigentumswohnung verkaufen oder kaufen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. muss der Kaufvertrag über einen Notar abgewickelt werden. Die Aufteilung in Sondereigentum und  Gemeinschaftseigentum wird durch einen Aufteilungsplan und durch die Teilungserklärung vorgenommen. Die Teilungserklärung ist unbedingt vor Kauf einer Wohnung durchzusehen. Der Eigentümer ist verpflichtet die Teilungserklärung dem Erwerber vor der Vertragsunterzeichnung zu übermitteln. Das Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung, jedoch steht es immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Gemeinschaftseigentum ist z.B. das Treppenhaus oder das Grundstück. Im Sondereigentum steht oftmals neben der eigentlichen Wohnung, ein eigener Kellerraum oder Dachbodenraum. Ebenfalls zum Wohnungseigentum gehört das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in der Anzahl der verschiedenen Eigentümer unterschiedlich hoch sein. Es gibt Eigentümergemeinschaften aus zwei bis hin zu hunderten von Eigentümern, bei großen Liegenschaftsanlagen. Der Verkäufer einer Eigentumswohnung hat das Recht frei zu wählen, an wenn er das Eigentum verkauft. Es gibt zur auch heute noch die Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Eigentumswohnung, jedoch kann der Verwalter in der Praxis nicht wirklich den Erwerb verhindern. Ein Eigentumswohnungsverkauf kann privat aber auch durch z.B. einen Immobilienmakler vorgenommen werden. Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung ist wichtig zu wissen, dass das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. In Deutschland verfügen ca. 14 % der Haushalte über eine Eigentumswohnung. Die Eigentumswohnung als Anlageformen ist in Deutschland sehr bedeutend, da sie als Inflationssicher gilt und vermietet oder selbstgenutzt werden kann, sodass sie eine gute Form der Altersvorsorge darstellt. Ca. 5.000.000 Eigentumswohnungen gibt es in Deutschland. 

Wohnung                 

Eine Wohnung ist als Teil eines Wohnhauses zu versehen. In diesem Sinn ist ein meist aus mehreren zusammengehörenden Zimmern bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Eine Wohnung ist sozusagen die Summe der Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglicht. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich eine eigene Zählweise etabliert: Bad, Küche und Flur zählen nicht als ein Zimmer. Eine Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz wird in Deutschland im rechtlichen Sinne als Wohnungseigentum bzw. genauer als Sondereigentum bezeichnet. Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung. In Deutschland werden Wohnungen als 1-Zimmer Wohnung, 2-Zimmer Wohnung, 3-Zimmer Wohnung usw., aber auch als 1,5 Zimmer Wohnung oder 2 2/2 Wohnung angeboten. Der Grund liegt darin, dass gesetzlich ein ganzes Zimmer erst ein ganzes Zimmer ist, wenn es mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche aufweisen kann.  Ansonsten handelt es sich um ein halbes Zimmer. Wobei z.B. die Wohnfläche unter Schrägen nicht komplett angerechnet werden darf. Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung ist in Deutschland an gesetzlichen Bedingungen geknüpft. Der Wohnungsverkauf ist nur über einen Notar abzuwickeln. Siehe auch Eigentumswohnung. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.

Wohngebäude / Wohnhaus

Ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient, gemäß dem baurechtlichen Begriff. Auch die Bezeichnung Wohnhaus ist im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. In der Landesbauordnung wird der Begriff in Deutschland vor allem gebraucht. Wohngebäude sind hier ausschließlich Gebäude die für Wohnzwecke bestimmt sind. Freiberufliche Tätigkeiten und vergleichbare gewerbliche Nutzungen sind jedoch außen vor. Es können also auch gemischte genutzte Gebäude sein, solange der Charakter zu Wohnzwecken erhalten bleibt. Der Verkauf eines Wohngebäudes ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Zweifamilienhaus 

Ein Zweifamilienhaus ist ein Wohngebäude, das für zwei Nutzer/Familien/Mietparteien konzipiert ist. Meist verfügt das Zweifamilienhaus über zwei Geschosse. Jedes Geschoss besitzt eine Wohnung. In Deutschland können das Zweifamilienhaus und das zugehörige Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Teil-und Wohnungseigentum aufgeteilt sein (verschiedene Eigentümer). Ein Zweifamilienmietshaus gehört nur einem Eigentümer.

Haus

Ein Haus ist ein Wohn-und/oder Geschäftsgebäude in dem Menschen leben und/oder arbeiten. Es werden verschiedene Haustypen unterschieden: Hochhaus, Mehrfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und auch nach ihrem Energiestandard: Passivhaus, Niedrigenergiehaus. Der Verkauf eines Hauses ist in Deutschland an strengen gesetzlichen Bestimmungen geknüpft z.B.: Kaufvertrag durch einen Notar. Einen Hausverkauf kann per Privatverkauf oder per Makler erfolgen.

Hochhaus

Ein Haus wird als Hochhaus in Deutschland bezeichnet, wenn es die jeweilige Landesbauordnung festgelegte Gebäudehöhe überschreitet. Es muss nicht die typische Gestalt eines Wolkenkratzers haben. Die Begriffe sind jedoch manchmal umgangssprachlich identisch. Ein Hochhaus ist dann ein Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt, gemäß der Landesbauordnung. Der Grund liegt in den Feuerwehrdrehleitern, welche zur Rettungshöhen von ca. 23 Metern überwinden können. Dadurch sind besondere Brandschutzvorkehrungen bei Hochhäusern zu treffen, z.B.: abgetrennte Fluchttreppenhäuser. Es gibt eine Hochhausverordnung (HochhVO), die die besonderen Ansprüche des Gesetzgebers an den Bau und Betrieb von Hochhäusern regelt. Ca. seit den 1920er Jahren gibt es den Begriff Wolkenkratzer in Deutschland. Der Verkauf eines Hochhauses ist, wie bei einem niedrigen Haus mit Hilfe eines Notares zu erledigen. 

Niedrigenergiehaus

Sanierte Altbauten oder energiesparsame Neubauten können als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden, wenn sie gewisse geforderte energietechnische Anforderungsniveaus unterschreiten. Die Anforderungen sind in der Energiesparverordnung (EnEV) Deutschland beschrieben. 

Anlageobjekt / Anlageimmobilie

Ein Anlageobjekt/ Anlageimmobilie kann eine kleine 1- Zimmer Eigentumswohnung bis hin zu einem riesigen Gebäudekomplex sein. Entscheidend ist, dass das Wohn-und/oder Geschäftshaus eine entsprechende Rendite durch Mieteinnahmen erwirtschaftet oder erwirtschaften kann. Ein klassisches Anlageobjekt ist ein Zinshaus, der Eigentümer vermietet die einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses und erwirtschaftet damit eine entsprechende Rendite. Der Verkauf einer Anlageimmobilie bzw. der Verkauf eines Anlageobjektes ist in Deutschland als Privatverkauf oder als Verkauf über einen Makler zu realisieren.   

Altbau

Ein Wohngebäude wird aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmten Zeitperioden üblichen Bauweise als Altbau bezeichnet. Im Wesentlichen ist ein Wohngebäude als Altbau gemeint, wenn es sich um Gebäude handelt, die bis zum Zweiten Weltkrieg erbaut worden sind und typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Das Ende der Altbauära wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 gesetzt, da seit dem Betonwände und –decken verwendet wurden.  

Neubau

Ein Wohngebäude wird als Neubau bezeichnet, wegen seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise. Im Wesentlichen ist hiermit die Zeit ab dem Zweiten Weltkrieg üblichen Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise die sogenannten Plattenbauweise verwendet wurde. Das Ende der Altbauära wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949/1959 gesetzt, da seit dem Betonwände und –decken verwendet wurden. Jedoch wird der Begriff Neubau auch oft für neu errichteten oder frisch sanierten Gebäuden verwendet. 

Fertighaus

Ein Haus wird als Fertighaus bezeichnet, wenn es industriell vorgefertigt in Teilen an die Baustelle geliefert und dort auch endmontiert wird. Durch die Standardisierung wird der erhöhte Planungsaufwand aufgefangen. Das Haus wird in einem Werk vorgefertigt und nicht vor Ort gebaut. Durch die weiterentwickelte Technik ist es mittlerweile möglich das Fertighaus individuell nach Kundenwunsch zu konzipieren, sodass sich die Branche von der „Günstigbauweise“ entfernt hat. Heute gibt es auch Fertighäuser, die in „Massivbauweise“ oder „massive Fertighäuser“ beworben werden.  

Massivhaus

Ein Massivhaus ist üblicherweise ein Gebäude aus Mauerwerk und Beton bzw. Stahlbeton, das nach den Prinzipien der Massivbauweis erstellt ist. “Von Grund auf“ werden Massivhäuser sozusagen auf der Baustelle erstellt. Oft jedoch werden auch Fertigteile, wie z.B. Treppen und Decken verwendet. 

Fachwerkhaus

Das Fachwerkhaus besitzt ein tragendes Gerüst aus Holz und die Zwischenräume sind meist mit einem Holz-Lehm-Verbund oder Ziegelwerk gefüllt. In Mitteleuropa war die Fachwerkbauweise von der Antike bis in das 19. Jahrhundert eine der weitverbreitetsten Bauweisen.  Das Pfostenhaus war wohl ein Vorläufer. 

Pfostenhaus

Das Pfostenhaus wird in der Pfostenbauweise errichtet und ist in Mitteleuropa in der Frühgeschichte errichtet worden. Es löste in der Jungsteinzeit die Hüttenkonstruktion ab. 

Kaffeemühlenhaus

Spricht man von einem Kaffeemühlenhaus ist ein Wohnhaus gemeint, welches vor allem in den 1920-1930er-Jahren errichtet wurde. Der Name stammt von der Form des Hauses ab, da das Kaffeemühlenhaus an eine Kaffeemühle erinnert: Ein quadratischen Grundriss, einen Keller, i.d.R. 2 Vollgeschosse und ein Walmdach mit Ziegelsteinen. Durch Ausluchten oder Erker wird die Fassade oft zur Straßenseite aufgelockert. 10 Meter Kantenlänge ist typisch für ein Kaffeemühlenhaus. In den 1920-1930er Jahren wurden zahllose Varianten in großer Anzahl errichtet. Die Geschosse haben meist Holzbalkendecken und die Kellerdecke ist oft in Beton ausgeführt. Kaffemühlenhäuser wurden meist als Ein-oder Zweifamilienhäuser erbaut. 

Stadthaus

Ein Stadthaus ist eine Immobilie, welche in einer Stadt gelegen ist. In der Rechts- und Wirtschaftssprache wird die Immobilie als „unbewegliches Sachgut“ bezeichnet. Da es sich um ein Grundstück oder ein Bauwerk handelt. Bei einem Grundstück wird eher der Begriff Liegenschaft verwendet. Ein Bauwerk, auch Gebäude und ein Grundstück sind unbeweglich. Sie können nicht einfach von einem zum anderen Ort bewegt werden. Der Verkauf einer Immobilie bzw. der Kauf einer Immobilie ist in Deutschland genau geregelt. Wohnraum in Form einer Immobilie gehört zum existenziellen  Bedürfnis der Menschen in Deutschland. Der Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf ist oft ein einmaliges Erlebnis, daher ist der Gesetzgeber auch in Form eines Notares zur Stelle, wenn ein Immobilienwechsel stattfinden soll.

Bungalow

Ein Bungalow ist ein Gebäude, welches eingeschossig ist und somit ebenerdig. Es muss nicht unbedingt ein Flachdach besitzen. Sollte der Bungalow unterkellert sein, wird der Keller nicht als Geschoss mitgezählt. Wohnhäuser, aber auch oft Ferienhäuser werden als Bungalows bezeichnet. Am häufigsten wurden Bungalows in den 1960er Jahren in Deutschland erbaut.  

Maisonette / Maisonette-Wohnung

Eine Maisonette bzw. Maisonette-Wohnung ist eine Wohnung, die sich zusammenhängend über mindestens zwei Geschosse in einem Gebäude erstreckt. Meist handelt es sich um eine Wohnung, die zwei Etagen in einem Mehrfamilienhaus über eine innenliegende Treppe verbindet und auch nur einen Eingang auf einer Etage besitzt. Die Maisonetten-Wohnung kann sich in unteren und auch in oberen Geschossen eines Hauses befinden. Man erhält somit das Gefühl, in einem Haus mit mehreren Geschossen zu wohnen, obwohl man sich in einem Mehrfamilienhaus bzw. Mietshaus befindet.

Souterrain / Souterrainwohnung 

Eine Souterrainwohnung ist eine Wohnung in einem Gebäude, die im Tiefparterre eines Gebäudes liegt. Also im Untergeschoss oder auch im Kellergeschoss. Die Souterrainwohnung liegt oft nur halb unter der Erdoberfläche und kann mit großen Fenstern bestückt sein. Die Räumlichkeiten müssen bei der Souterrainwohnung ausgelegt sein, zu Wohnzwecke verwendbar zu sein. Hier gibt es strenge gesetzliche Bestimmungen. 

Penthouse / Penthousewohnung

Eine Penthousewohnung ist eine exklusive Dachwohnung, die auf einem mehrgeschossigen Gebäude gesetzt wurde. Penthouse bedeutet übersetzt: „kleiner Anbau“. Oft ist eine Dachterrasse zugänglich und Bestandteil der Wohnung. Das Penthouse besitzt, meistens ein Flachdach. Oft hat man von der sonnigen Dachterrasse, die z.B. auch mit einem Swimming-Pool oder einem kleinen Garten ausgestattet ist, eine Panorama-Aussicht hoch über der Stadt. Die Penthousewohnung kommt meist in Großstädten vor. 

Appartement

Ein Appartement ist in Deutschland die Summe der Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglicht. Appartement = Wohnung. Eine Wohnung wird in Deutschland im rechtlichen Sinne als Wohnungseigentum bzw. genauer als Sondereigentum bezeichnet. Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung. In Deutschland werden Wohnungen als 1-Zimmer Wohnung, 2-Zimmer Wohnung, 3-Zimmer Wohnung usw., aber auch als 1,5 Zimmer Wohnung oder 2 2/2 Wohnung angeboten. Der Grund liegt darin, dass gesetzlich ein ganzes Zimmer erst ein ganzes Zimmer ist, wenn es mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche aufweisen kann.  Ansonsten handelt es sich um ein halbes Zimmer. Wobei z.B. die Wohnfläche unter Schrägen nicht komplett angerechnet werden darf. Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung ist in Deutschland streng an gesetzlichen Bedingungen geknüpft. Der Wohnungsverkauf ist nur über einen Notar abzuwickeln. Siehe auch Eigentumswohnung. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.

Etagenwohnung

Eine Etagenwohnung ist meist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Sie liegt auf einer Etage bzw. auf einer Seite der Etage des Gebäudes, wobei es sich nicht um das Dachgeschoss, Erdgeschoss oder Souterrain handelt. Siehe auch Wohnung oder Eigentumswohnung.

Resthof

Als Resthof werden Bauernhöfe bezeichnet, die kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr sind und die auch keine Weiden oder Äcker mehr haben.

Landhaus

Ein freistehendes Wohnhaus, welches sich auf dem Land, umgeben von Gartenflächen befindet, nennt man Landhaus. Das Ländliche wird somit durch diesen Begriff stilisiert. Meist im 19. Jahrhundert für wohlhabende Familien mit Dienerschaft in der Nähe von großen Städten errichtet, die es i.d.R. nur als Sommersitz nutzten.

Schwedenhaus

Das Schwedenhaus ist ein Wohnhaus, das einen bestimmten schwedischen Baustil besitzt. Seit den 1990er Jahren ist die Bauweise bekannt. Der Baustil zeichnet eine bunte Holzfassade, ein Satteldach und weiße Sprossenfenster-türen aus. Die Fassadenfarbe kann von einem hellen Pastellblau bis hin zu einem dunklen Grün reichen.